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Verhandlungstermine des Schöffengerichts am 03. und 17.02.2026

Terminvorschau für die Presse am 03. und 17.02.2026


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 208/25) verhandelt am 03. und 17. Februar 2026 jeweils 10.00 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg u.a. wegen unbefugter Lagerung und Bewirtschaftung von Abfällen, die krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind, wegen Durchführung von Abbrucharbeiten entgegen § 8 Abs.8 der Gefahrstoffverordnung, wegen Abbruch eines Bauwerkes gegen die allgemeinen Regeln der Technik unter Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen und wegen falscher Verdächtigung. Vergehen strafbar gemäß den §§ 27 Abs.1 Nr.1 ChemG, 24 Abs.2 Nr.1 Gefahrstoffverordnung, 319 Abs.1, 326 Abs.1 Nr.2 Var.2, 327 Abs.2, 52,52 StGB.

Dem 38-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit vom 24.01.2022 – 25.02.2022 in Westerstede, Ostfriesland, Landkreis Oldenburg und Cloppenburg, Abbrucharbeiten ohne die dafür erforderliche Genehmigung durchgeführt zu haben. Dabei seien zum Teil PAK- und asbesthaltiger Schutt zu RC-Schotter verarbeitet und anderenorts gelagert worden. In einem Fall sei festgestellt worden, dass die Mitarbeiter nicht die nötige Schutzausrüstung getragen hätten, wodurch ihre Gesundheit durch die im Abbruchstaub enthaltenen Asbestfasern gefährdet gewesen sei. In einem Fall habe er einen anderen verdächtigt, entsprechende Abbrucharbeiten ohne Genehmigung durchgeführt zu haben, um von sich abzulenken.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat 16 Zeugen geladen.

Pressestelle des Amtsgerichts Westerstede


Artikel-Informationen

erstellt am:
23.01.2026

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