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Verhandlungstermin des Schöffengerichts am 19.11.2024

Terminvorschau für die Presse am 19.11.2024


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 208//23) verhandelt am 19. November 2024, 13.00 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Vorteilsannahme und Untreue strafbar gemäß den §§ 263 Abs.3 S.2 Nr.4, 266 Abs.1 332 Abs.1,335 Abs.2 Nr.3, 26, 53, 73 Ab.1m 73c 73d Strafgesetzbuch.

Dem 42-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt in der Zeit zwischen dem 01.11.2016 und 13.017 2021 als angestellter Ingenieur des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ems-Nordsee (WSA) mit Sitz in Emden im Rahmen seiner Bevollmächtigung Zahlungen zulasten der WSA an verschiedene Firmen freigegeben zu haben, obwohl die entsprechenden Leistungen nicht erbracht wurden. Im Gegenzug habe er diesen Firmen seinerseits Leistungen im Rahmen seiner genehmigten Nebentätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator in Rechnung gestellt, die er ebenfalls nicht erbracht haben soll. Die Anklage umfasst insgesamt 17 Anklagepunkte.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat Fortsetzungstermin angesetzt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221

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