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Verhandlungstermin des Schöffengerichts am 13.03.2025

Terminvorschau für die Presse am 13.03.2025


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 222//24) verhandelt am 13. März 2025, 09.00 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen räuberischen Diebstahls und Bedrohung, strafbar gemäß den §§ 241, 252 i.V.m. 250 Abs.2 Nr.1, Abs.3, 52, 74 Strafgesetzbuch.

Dem 42-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt am 02.10.2024 eine Flasche Jägermeister im REWE-Markt Bad Zwischenahn in eine mitgeführte Tasche gesteckt und den Kassenbereich ohne zu bezahlen passiert zu haben. Als er durch eine Angestellte des Marktes angesprochen worden sei, habe er sie mit der linken Hand im Bereich der Kehle gepackt und mit der rechten Hand ein Messer gezogen. Mit diesem habe er zwar keine Stichbewegungen ausgeführt. Es sei ihm jedoch darauf angekommen, dass die umstehenden Personen ihn in Ansehung des Messer nicht am Verlassen des Marktes hinderten.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat 10 Zeugen zur Klärung des Sachverhaltes geladen. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Pressestelle des Amtsgerichts Westerstede

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.03.2025

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