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Verhandlungstermin des Schöffengerichts am 04. Juli 2024

Terminvorschau für die Presse am 04.07.2024


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 207/24) verhandelt am 04. Juli 2024, 9 Uhr, und am 08. Juli 11.30 Uhr Saal 1 zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen einen 23jährigen Mann wegen schweren Diebstahls, Betruges, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens vom Unfallort ua. (§§ 142 Abs. 1, 243 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 4, 263 Abs. 1, 303, 315 d Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 5, 52, 53 StGB, § 21 Abs. 1 StVG. Die Taten sollen in Apen, Bad Zwischenahn und anderenorts geschehen sein.


1.

In der Nacht vom 27. auf dem 28.09.2023 soll es dem Angeklagten und dem im weiteren Verlauf des Geschehens verstorbenen mutmaßlichen Mittäter gelungen sein ein Fenster der Räumlichkeiten der Firma MV Auto und Boot Handel zu öffnen und Büro und angrenzende Werkstatt zu betreten. Der Angeklagte und der später Verstorbene hätten dort einen PKW Mercedes sowie den zugehörigen Fahrzeugschlüssel entdeckt und seien mit dem Fahrzeug weggefahren.

In derselben Nacht gegen 03:00 Uhr habe der Angeklagte das gestohlene Fahrzeug auf das Gelände der ARAL-Tankstelle an der Hundsmühler Straße in Oldenburg gefahren. Dort habe er das Fahrzeug mit Kraftstoff im Wert von 45,31 € betankt und das Tankstellengelände verlassen ohne bezahlt zu haben.

Nachdem der Tankbetrug an der ARAL-Tankstelle der Polizei gemeldet worden war, fahndete die Polizei in der Oldenburger Innenstadt nach dem Tatfahrzeug. In Anbetracht der Verfolgung durch Polizeifahrzeuge habe der Angeklagte Anhaltezeichen ignoriert, sei mit stark überhöhter Geschwindigkeit bis zu ca. 100 km/h durch das Stadtgebiet und schließlich auf die BAB 28 Richtung Bremen gefahren. Die dort gefahrene Geschwindigkeit habe mitunter über 200km/h betragen. An der Anschlussstelle Hatten, in Richtung Kirchhatten – Wildeshausen – Dingstede habe er die Autobahn verlassen, zuletzt mit einer Geschwindigkeit von ca. 150 km/h. Der Angeklagte, der um jeden Preis der Polizei entkommen habe wollen, habe schließlich das Fahrzeug stark abgebremst und sei am Rickelsweg nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und in einen Graben gefahren. Dabei sei es zu einer Berührung mit einem nachfolgenden Streifenwagen gekommen. Sodann habe er sich unerlaubt mit hoher Geschwindigkeit von der Unfallstelle entfernt.

Um sich einer Polizeikontrolle endgültig zu entziehen sei der Angeklagte auch nach dem Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit von bis zu 160 km/h weitergefahren. In einer langgezogenen Linkskurve der Hurreler Straße sei der Angeschuldigte aufgrund seiner unverantwortlich risikoreichen Fahrweise nach rechts von der Fahrbahn abgekommen, so dass das Fahrzeug mit einem Baum kollidiert sei. Der Beifahrer wurde durch die Kollision so schwer verletzt, dass er seinen Verletzungen erlag. Der Unfall und damit der Tod des Beifahrers sei allein auf die unverantwortliche Fahrweise des Angeklagten zurückzuführen. Ein Fluchtversuch des Angeklagten unmittelbar nach dem Stehenbleiben des von ihm gefahrenen Unfallfahrzeugs habe durch Polizeibeamte verhindert werden können.

Der Angeklagte sei nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.


2.

Der Angeklagte soll weiterhin am 22.10.2023 kurz nach 21 Uhr eine Fensterscheibe an der linken Seite des Gebäudes der Dienstleistungsfirma "Die Albrechts", Edewecht, mit einer Gehwegplatte zertrümmert haben. Durch das sodann geöffnete Fenster habe dieser die Firmenräumlichkeiten betreten und sie durchsucht. Der Angeklagte habe diverse Schlüssel und Werkzeuge sowie Bierkisten an sich genommen und diese in einen dort befindlichen Transporter verstaut. Gegen 21:53 Uhr habe er mit dem Transporter das Firmengelände verlassen. Er habe dabei unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol gestanden. Der Wert der mitgenommenen Gegenstände habe ca. 12.153 € betragen.

Zu einem späteren Zeitpunkt in der Tatnacht – nachdem er sich mit dem entwendeten Transporter festgefahren habe – habe der Angeklagte mit einem Stein eine Fensterscheibe der Firma Grindtsveen AG, Edewecht, eingeworfen, die Räumlichkeiten betreten und einen Schlüssel für einen Bagger an sich genommen, um mit diesem das vorher genutzte Fahrzeug freizuziehen. Zu diesem Zweck habe der Angeschuldigte das Fahrzeug aus der Halle auf das Außengelände gefahren. Das Vorhaben, den festgefahrenen Transporter freizuziehen sei aber letztlich misslungen. Es sei Sachschaden von geschätzt 2.500 € entstanden.


Weiter verhandelt werden noch zwei mutmaßlich in der Nacht vom 14. auf den 15.02.2024 in Bad Zwischenahn begangene Wohnungseinbruchsdiebstähle


Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt. Es sind 6 Zeugen geladen. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Bitte beachten Sie, dass Strafverhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2024
zuletzt aktualisiert am:
01.07.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221

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