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Verhandlungstermine des Schöffengerichts am 20. Februar 2024

Terminvorschau für die Presse am 20.02.2024


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 19/21) verhandelt am 20 Februar 2024, 9 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Raubes gemäß § 249 Abs. 1 StGB. Dem Angeklagten im Alter von 24 Jahren aus Axstedt wird vorgeworfen, am 25.05.2021 in Rastede einem Taxifahrer mit Gewalt dessen Handy weggenommen zu haben. Der Angeklagte habe den Zeugen beauftragt, ihn vom Bahnhof Wüsting nach Rastede zu fahren. Da die Adresse, zu der der Angeklagte gefahren werden wollte, nicht auffindbar war, habe der Zeuge diesen schließlich aufgefordert, den Fahrpreis i.H.v. 63, 20 € zu entrichten. Dies habe der Angeklagte nicht getan, so dass der Zeuge die Polizei mit seinem Mobiltelefon habe rufen wollen. Der Angeklagte, der unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben soll, habe dies mitbekommen und den Tatentschluss gefasst, das Mobiltelefon zu entwenden. Er habe den Zeugen am Arm gegriffen, woraufhin dieser das Mobiltelefon in die andere Hand genommen haben und um das Taxi herumgelaufen sein soll. Der Angeklagte habe nach dem Zeugen getreten und habe dem Zeugen das Mobiltelefon entreißen können, um damit wegzurennen.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu vier Zeugen geladen.


Außerdem verhandelt das Schöffengericht (Az. 42 Ls 5/23) um 11:30 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen schwerem räuberischen Diebstahl gem. §§ 252, 249, 250 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB. Der Angeklagten im Alter von 24 Jahren aus Vechta wird vorgeworfen, sich unter dem Vorwand, nur ein kurzes Telefonat führen zu wollen Einlass in das Haus der 92-jährigen Zeugin verschafft zu haben. Dort habe die Angeklagte zunächst unbemerkt 4 Portemonnaies, eine kleine Falttasche mit etwa 50,00 € sowie eine Spardose mit etwa 27,00 € aus dem Wohnzimmerschrank an sich genommen und in ihre Kleidung und ihren mitgeführten Rucksack gesteckt, um diese für sich zu behalten. Im Rucksack habe sie griffbereit ein Cuttermesser dabeigehabt, welches ihrer Verteidigung dienen sollte. Die Zeugin habe sich mit der Situation überfordert gefühlt und ihren Sohn (Zeuge) hinzugerufen, der seine Mutter aufgrund des Verhaltens der Angeklagte nach dem Verbleib der Portemonnaies gefragt und festgestellt habe, dass diese nicht mehr im Schrank gewesen seien. Die Angeklagte habe daraufhin die Portemonnaies und die Falttasche herausgegeben, nicht jedoch die Spardose in ihrem Rucksack. Nach telefonischer Verständigung der Polizei habe die Angeklagte versucht, mit ihrem Rucksack zu fliehen. Zu diesem Zweck habe sie die vor der Haustür stehende Zeugin kräftig am rechten Unterarm gefasst und gewaltsam zur Seite geschoben, wobei die Angeklagte stolperte und hinfiel. Die Zeugin habe sodann die Haustür abgeschlossen. Die Angeklagte habe einen weiteren Fluchtversuch unternommen, wobei sie den Zeugen angerempelt habe, der sie jedoch zurückschubste, so dass sie zu Boden gefallen sei.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu drei Zeugen geladen.


Bitte beachten Sie, dass Strafverhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.


Artikel-Informationen

erstellt am:
14.02.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221

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