Artikel-Informationen
erstellt am:
06.03.2023
Ansprechpartner/in:
Pressestelle
Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221
Das Amtsgericht Westerstede verhandelt am 10. März 2023 insgesamt vier Einsprüche gegen Bußgeldbescheide des Landkreises Ammerland wegen Verstößen gegen § 20a Abs. 5 S. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG). Die Verhandlungen finden in Saal 4 statt. In der Sache 48 OWi 781/22, 8:45 Uhr, wird der in einer Kurbetriebsgesellschaft in Bad Zwischenahn tätigen Betroffenen aus Oldenburg vorgeworfen, einen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 entgegen der Anordnung des Landkreises Ammerland nicht rechtzeitig vorgelegt zu haben. Daraufhin wurde eine Geldbuße in Höhe von 1.000,00 € festgesetzt. Gleichlautende Vorwürfe werden in den Sachen 48 OWi 773/22, 10:10 Uhr, und 48 OWi 696/22, 10:35 Uhr, den in einem Krankenhaus in Bad Zwischenahn und einem Therapie- und Gesundheitszeitrum in Wiefelstede tätigen Betroffenen aus Oldenburg und Rastede gemacht. Es wurden Geldbußen in Höhe von jeweils 1.000,00 € festgesetzt. In der Sache 48 OWi 775/22, 10:55 Uhr, wird der in einer Arztpraxis in Westerstede als Ärztin tätigen Betroffenen aus Wiesmoor vorgeworfen, einen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 entgegen der Anordnung des Landkreises Ammerland nicht rechtzeitig vorgelegt zu haben. Daraufhin wurde eine Geldbuße in Höhe von 1.500,00 € festgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass Verhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.03.2023
Ansprechpartner/in:
Pressestelle
Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221