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erstellt am:
24.04.2025
Das Strafgericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 41 Ds 512//24 (1204 Js 6273/21)) verhandelt am 28. April 2025, 09:30 Uhr, Saal 1, eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz sowie besonders schweren Fällen des Betrugs in 14 Fällen, strafbar gemäß § 5 des Heilpraktikergesetzes i. V. m. §§ 263 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, 52, 53 Strafgesetzbuch.
Dem 60-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, ohne über eine Ausbildung zum Psychologen oder Therapeuten zu verfügen, über mehrere Jahre v. a. ausländischen, wegen der Sprachbarriere schnell zu beeinflussenden Personen, in schwierigen Lebenssituationen seine Unterstützung angeboten zu haben wobei er dabei als „Psychologe“, „Psychologe mit Diplom“, „psychologischer Berater“ o. Ä. aufgetreten sei. Während des tatrelevanten Zeitraums sei er jedenfalls in den angeklagten vierzehn Fällen diagnostizierend, attestierend und in Einzelfällen auch behandelnd tätig geworden, ohne die für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Genehmigung und Ausbildung zu verfügen. Durch die pompös wirkenden Berufsbezeichnungen habe er hierüber hinwegtäuschen wollen, um sich auf diese Weise eine beständige Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Strafgericht hat für den 28.04.2025 8 Zeugen zur Klärung des Sachverhaltes geladen. Es sind bisher zwei Fortsetzungstermine für den 05.05.2025 und 19.05.2025, jeweils 09:30 Uhr, Saal 1, angesetzt worden. Zu diesen sind weitere 7 Zeugen geladen worden.
Pressestelle des Amtsgerichts Westerstede