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Verhandlungstermine des Schöffengerichts am 30.09.2025

Terminvorschau für die Presse am 30.09.2025


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 205/25) verhandelt am 30. September 2025, 09.00 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Vergewaltigung und wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe strafbar gemäß den §§ 177 Abs.1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1, 223, 240, 241 StGB, 52 Abs.1 Nr.1 WaffG 52, 53 StGB.

Dem 41-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, seine Ehefrau zwischen dem 22.07. und 09.08.2023 mehrfach körperlich angegangen und in einem Fall den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen zu haben, obwohl sie dies abgelehnt und versucht habe, sich hiergegen zu wehren.

Darüber hinaus habe er am 09.08.2023 eine unterladene, halbautomatische Pistole vom Typ Tokarev TT 33 mit geladenem Magazin bei sich geführt, ohne im Besitz einer entsprechenden waffenrechtliche Erlaubnis zu sein.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat 2 Zeugen geladen. Der Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß.

Pressestelle des Amtsgerichts Westerstede


Artikel-Informationen

erstellt am:
23.09.2025

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