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Verhandlungstermine des Schöffengerichts am 26.08.2025

Terminvorschau für die Presse am am 26.08.2025


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 209/25 (350 JS 51259/24)) verhandelt am 26. August 2025, 09.00 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Diebstahls und Besonders schweren Fall des Betrugs, strafbar gemäß den §§ 242 Abs. 1, 263a Abs. 1, Abs. 2, 263 Abs. 3 Nr. 1, 21, 53 i. V. m. 73 Abs. 1, 73 c, 73 d Strafgesetzbuch.

Der 24-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, jeweils im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, während sie mit der Geschädigten ab dem 12.04.2024 ein Zimmer in der Karl-Jaspers-Klinik teilte, von dieser unbemerkt ihre Sparkassenkarte so wie das Handy und einen zweistelligen Barbetrag an sich gebracht zu haben, um jene Dinge zu benutzen bzw. auszugeben. Weiter habe die Angeklagte Kenntnis von der PIN der Sparkassenkarte erlangt. Unter Nutzung der Sparkassenkarte sowie der PIN habe sie dann im Zeitraum vom 15.04 bis zum 20.04.2024 in Oldenburg und andernorts in 23 Fällen Barbeträge erlangt, insgesamt einen Betrag in Höhe von 17.942,96 €. Bei den Taten habe sie in der Absicht gehandelt, ihren Lebensunterhalt vollständig durch die illegale Benutzung der gestohlenen Karte mitsamt PIN zu bestreiten.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat 3 Zeugen zur Klärung des Sachverhaltes geladen. Die Angeklagte befindet sich derzeit wegen Vollstreckung einer anderen Freiheitsstrafe in Haft.

Pressestelle des Amtsgerichts Westerstede


Artikel-Informationen

erstellt am:
15.08.2025

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