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Verhandlungstermine des Schöffengerichts am 24.09.2025

Terminvorschau für die Presse am am 2.09.2025


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 211/25) verhandelt am 24. September 2025, 09.00 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Besonders schweren Fall des Diebstahls, strafbar gemäß den §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Nr. 1, 2., 3., 53, 73 Abs. 1, 73c, 73d Strafgesetzbuch.

Dem 61-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit vom Dezember 2024-März 2025 in Wiefelstede und anderenorts sieben Diebstahlstaten begangen zu haben. Dabei habe er sich jeweils auf gewaltsame oder unbekannte Weise - sowie einmal mit einem zuvor an sich genommenen Schlüssel - Zugang zu den ins Auge gefassten Räumlichkeiten verschafft. Darunter seien u. a. eine Tierarztpraxis in Friedeburg sowie ein Kindergarten, verschiedene Geschäftsräume und ein Gasthof in Wiefelstede gewesen. An den Tatorten habe er jeweils Bargeld oder verschiedene Gegenstände an sich genommen (im Gesamtwert von gut 6.800,00 €), teils nach Überwinden weiterer Vorkehrungen. Der Angeklagte habe die Taten begangen, um sich durch die Beute oder deren Verwendung eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zur Mitfinanzierung seines Lebensunterhalts zu verschaffen.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat keine Zeugen geladen. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Pressestelle des Amtsgerichts Westerstede


Artikel-Informationen

erstellt am:
17.09.2025

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