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Verhandlungstermine des Schöffengerichts am 04.03.2025

Terminvorschau für die Presse am 04.03.2025


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 4004/23) verhandelt am 04. März 2025, 9 Uhr, Saal 1 Anklagen der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen gewerbsmäßigen Handelns mit Betäubungsmitten und Fahren ohne Fahrerlaubnis, strafbar gem. den §§ 1,3,29 Abs.1, Abs.3 Nr.1, 33 BtmG, 21 Abs.1 Nr.1 StVG, § 53b StGB.

Dem Angeklagten im Alter von 27 Jahren wird vorgeworfen, in der Zeit vom Januar bis November 2022 in drei Fällen mit Cannabis Handel getrieben zu haben und in insgesamt zehn Fällen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug (PKW) geführt zu haben.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu fünf Zeugen geladen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.02.2025

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