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erstellt am:
19.03.2025
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 3/23) verhandelt am 01. und 14. April, jeweils 9 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Betrug und Veruntreuung (§§ 263, 266, 53 StGB).
Dem 63 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von Januar 2013 bis März 2021 in 11 Fällen als Geschäftsführer einer in Bad Zwischenahn ansässigen GmbH Firmengelder zum Teil für sich, zum Teil zugunsten seiner Ehefrau veruntreut zu haben. So soll er unter anderem Versicherungs- und Telekommunikationsverträge zu seinen oder zugunsten seiner Ehefrau geschlossen haben, deren Beiträge dann von der GmbH gezahlt worden seien. Darüber hinaus habe er aus Aufträgen und aus Verkäufen von firmeneigenen Fahrzeigen erhaltene Beträge teilweise für sich einbehalten. Insgesamt sei der GmbH ein Schaden von rund 135.000 € entstanden.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Schöffengericht hat Hauptverhandlungstermin für den 01.04.2025 9.00 Uhr angesetzt. Es sind 7 Zeugen geladen. Fortsetzungstermin wurde für den 14.04.2025 9.00 Uhr bestimmt.
Bitte beachten Sie, dass Strafverhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.