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Verhandlungstermin des Schöffengerichts am 30.07.2024

Terminvorschau für die Presse am 30.07.2024


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 3/23) verhandelt am 03. Juli und 06.August 2024, jeweils 9 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Betrug und Veruntreuung (§§ 263, 266, 53 StGB).

Dem 63 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von Januar 2013 bis März 2021 in 11 Fällen als Geschäftsführer einer in Bad Zwischenahn ansässigen GmbH Firmengelder zum Teil für sich, zum Teil zugunsten seiner Ehefrau veruntreut zu haben. So soll er unter anderem Versicherungs- und Telekommunikationsverträge zu seinen oder zugunsten seiner Ehefrau geschlossen haben, deren Beiträge dann von der GmbH gezahlt worden seien. Darüber hinaus habe er aus Aufträgen und aus Verkäufen von firmeneigenen Fahrzeugen erhaltene Beträge teilweise für sich einbehalten. Insgesamt sei der GmbH ein Schaden von rund 135.000 € entstanden.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat Hauptverhandlungstermin für den 30.07.2024 9.00 Uhr angesetzt. Es sind 6 Zeugen geladen. Fortsetzungstermin wurde für den 06.08.2024 9.00 Uhr bestimmt. Hierzu ist ein weiterer Zeuge geladen.


Bitte beachten Sie, dass Strafverhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.07.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221

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