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Verhandlungstermin des Schöffengerichts am 21. Januar 2025

Terminvorschau für die Presse am 21.01.2025


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 210/24) verhandelt am 21. Januar 2025, 9 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen, strafbar gemäß den §§ 1, 3, 29a Abs.1 Nr.2 BtMG, §§ 27,53 StGB.

Der zum Tatzeitpunkt 23 Jahre alte Angeklagte soll an einem nicht näher bestimmbaren Tag vor dem 04.05.2022 telefonisch den Verkauf von 1-000 Ecstasy Tabletten für 1.450 € von einem unbekannt gebliebenen Verkäufer an einen gesondert verfolgten Angeschuldigten vermittelt haben, wobei er gewusst haben soll, dass der Großteil der Ecstasy Tabletten gewinnbringend weiterverkauft werden sollte.

Ferner soll der Angeklagte am 11.5.2022 telefonisch den Verkauf bzw. Kauf von weiteren 1000 Ecstasy Tabletten von demselben Verkäufer an die Käufer vermittelt haben.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin für 9:00 Uhr angesetzt. Zeugen wurden nicht geladen.

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 219/24) verhandelt am gleichen Tage um 13:00 Uhr Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte, strafbar gemäß den §§ 184 b Abs.3 und 7, 184 c, Abs.3 und 6, 11 Abs.3 , 52, 74 Strafgesetzbuch.

Der zum Tatzeitpunkt 50-jährige Angeklagte soll insgesamt 4.088 kinderpornographische und 3.721 jugendpornographische Dateien auf seinem Handy, seinem PC und verschiedenen anderen Speichermedien aus dem Internet heruntergeladen und gespeichert haben. Dies sei im Rahmen einer Durchsuchung am 2. Oktober 2023 festgestellt worden.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin für 13:00 Uhr angesetzt. Zeugen wurden nicht geladen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.01.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221

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