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erstellt am:
10.04.2025
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 350 Js 35669/23) verhandelt am 15. April 2025, 09.00 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen eines gemeinschaftlichen besonders schweren Falls des Diebstahls, strafbar gemäß den §§ 242, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 25 Abs. 2 Strafgesetzbuch.
Den 27- und 24-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, am 27.01.2023 zwischen 0:30 und 01:45 Uhr in arbeitsteiligem Zusammenwirken mit drei gesondert verfolgten Angeschuldigten über eine zuvor ausgehebelte Tür in die Lagerräume eines Fahrradhändlers in Rastede eingedrungen zu sein und dort insgesamt 18 Pedelecs mit einem Gesamtwert von zumindest 35.000 € entwendet zu haben. Die Angeschuldigten und die weiteren Täter hätten dabei in der Absicht gehandelt, sich durch die Tat und die Verwertung des erlangten Gutes eine Einnahmequelle einigen Umfangs zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts zu verschaffen.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen.
Für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Schöffengericht hat 5 Zeugen zur Klärung des Sachverhaltes geladen.
Pressestelle des Amtsgerichts Westerstede