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erstellt am:
30.04.2025
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 202/25 und 42 Ls 206/25 (380 Js 77057/24)) verhandelt am 07. Mai 2025, 11.00 Uhr, Saal 1 zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls, strafbar gemäß den §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4, 25 Abs. 2, 73 Abs. 1, 73c, 73d Strafgesetzbuch aus zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren.
Dem 35-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter im November 2024 in 3 Fällen Wohnhäuser bzw. Wohnungen in Wiefelstede/Metjendorf sowie Cloppenburg aufgesucht und dort entsprechend ihrer gemeinsam gefassten Tatpläne jeweils verschiedene Gegenstände, insb. Schmuckstücke, im Gesamtwert von 8.000 € entwendet zu haben. Dabei hätten sie jeweils Küchenfenster bzw. eine Terrassentür aufgehebelt, seien dann durch diese in die Wohnhäuser bzw. die Wohnung eingestiegen und hätten sie nach stehlenswerten Gegenständen durchsucht. Diese hätten sie an sich genommen, um sie für sich zu behalten. Anschließend hätten der Angeklagte und der Mittäter das Haus jeweils unter Mitnahme der Tatbeute verlassen.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Schöffengericht hat 7 Zeugen zur Klärung des Sachverhaltes geladen. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft
Pressestelle des Amtsgerichts Westerstede