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erstellt am:
25.06.2025
Das Schöffengericht des Amtsgericht Westerstede (Az.:42 Ls 207/25) verhandelt am 01.07.2025 um 13.00 Uhr in Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Tötung auf Verlangen (§ 212, 216 StGB).
Die 83-jährigen Angeklagten soll am Abend des 31.10.2024 mit ihrem Ehemann den Entschluss gefasst haben, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden, weil ihr Ehemann aufgrund rapiden gesundheitlichen Abbaus nicht mehr zuhause versorgt werden konnte und beide ihren Lebensabend nicht getrennt voneinander verbringen wollten. Konkret hätten sie verabredet, sich unter Verwendung zweier Küchenmesser im gemeinsamen Ehebett selbst zu töten. Da sich herausgestellt habe, dass ihr Ehemann nicht mehr die nötige Kraft hierzu gehabt habe, soll sie auf ihn mindestens drei Mal in Tötungsabsicht eingestochen haben, wobei einer der Stiche tödlich gewesen sei. Die Tat habe sie in dem Bewusstsein ausgeführt, es sei der Wunsch ihres Ehemannes. Anschließend habe sie versucht, sich selbst zu töten.
Vergehen, strafbar nach den §§ 212, 216 StGB.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Schöffengericht hat Hauptverhandlungstermin für den 01.07.2025 13.00 Uhr angesetzt. Es sind 2 Zeugen geladen.
Pressestelle des Amtsgerichts Westerstede