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Verhandlungstermine des Schöffengerichts am 07. November 2023

Terminvorschau für die Presse am 07.11.2023


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 41 Ls 19/21) verhandelt am 07. November 2023, 9 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Raubes gemäß § 249 Abs. 1 StGB. Dem Angeklagten im Alter von 23 Jahren aus Axstedt wird vorgeworfen, am 25.05.2021 in Rastede einem Taxifahrer mit Gewalt dessen Handy weggenommen zu haben. Der Angeklagte habe den Zeugen beauftragt, ihn vom Bahnhof Wüsting nach Rastede zu fahren. Da die Adresse, zu der der Angeklagte wollte, nicht auffindbar war, habe der Zeuge diesen schlussendlich aufgefordert, den bis dahin angefallenen Fahrpreis i.H.v. 63,20 € zu entrichten. Dies habe der Angeklagte nicht gewollt, so dass der Zeuge die Polizei mit seinem Mobiltelefon habe rufen wollen. Der Angeklagte, der unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben soll, habe dies mitbekommen und den Tatentschluss gefasst, dessen Mobiltelefon zu entwenden. Er habe den Zeugen am Arm gegriffen, woraufhin dieser das Mobiltelefon in die andere Hand genommen habe und um das Taxi herumgelaufen sei. Der Angeklagte habe nach dem Zeugen getreten und habe dem Zeugen das Mobiltelefon entreißen können, um damit wegzurennen.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu vier Zeugen geladen.


Außerdem verhandelt das Schöffengericht (Az. 42 Ls 204/23) um 13:30 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184 b Abs. 3 und 7 StGB. Dem Angeklagte im Alter von 22 Jahren aus Bad Zwischenahn wird vorgeworfen, sich am 13.07.2022 in Bad Zwischenahn mit Hilfe seines Smartphones Dateien mit Bildern, auf denen der sexuelle Missbrauch von unter 14 Jahre alten Mädchen oder Jungen oder in grob anreißerischer (pornographischer) Weise eine sexuelle Handlung von, an oder vor einem Kind, ein zumindest teilweise unbekleidetes Kind in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder in sexuell aufreizender Weise das unbekleidete Geschlechtsteil bzw. Gesäß eines Kindes dargestellt ist, von anderen Internetnutzern übermitteln gelassen zu haben oder solche Dateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Insgesamt mindestens 765 entsprechende Bilder habe er auf seinem Smartphone gespeichert. Dies sei anlässlich einer Durchsuchung am 13.07.2022 festgestellt worden.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu drei Zeugen geladen.


Bitte beachten Sie, dass Strafverhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.


Artikel-Informationen

erstellt am:
06.11.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221

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