Niedersachsen klar Logo

Verhandlungstermin des Schöffengerichts am 04. Juli 2023

Terminvorschau für die Presse am 04.07.2023


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 44 Ls 4008/22) verhandelt am 4. Juli 2023, 13 Uhr, Saal 1, eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Brandstiftung gem. §§ 306 Abs. 1 Nr. 4, 306d StGB. Dem Angeklagten im Alter von 75 Jahren aus Berleburg wird vorgeworfen, am 4. September 2022 in Wahnbeck gegen 4 Uhr unter dem Vorderreifen eines Pkw Mazda CX5 einen Grillanzünder platziert und diesen entzündet zu haben, wodurch das Fahrzeug in Brand geraten und vollständig ausgebrannt sein soll (Schaden: ca. 17.000 €). Das Feuer soll sich auf den neben dem Mazda befindlichen Audi A4 ausgebreitet haben, welcher ebenfalls vollständig ausgebrannt sein soll (Schaden: ca. 4.500 €). Aufgrund der brandbedingten Hitzeentwicklung soll der ebenfalls in der Nähe des Mazda befindliche Pkw Toyota Proace an der hinteren linken Fahrzeugseite leicht beschädigt worden sein. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu einen Zeugen geladen.

Bitte beachten Sie, dass Strafverhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln