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Verhandlungstermine des Schöffengerichts am 20. und 21. März 2023

Terminvorschau für die Presse am 20.03./21.03.2023


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 216/22) verhandelt am 20. März 2023, 9 Uhr, Saal 1, eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Verbrechens nach § 29 a Absatz 1 Ziffer 1 BtMG. Dem Angeklagten im Alter von 27 Jahren aus Apen wird vorgeworfen, am 26. April 2020 in Apen in seiner Wohnung an einen gesondert Verfolgten 2 Gramm Marihuana verkauft zu haben. Dabei habe er gewusst, dass der gesondert Verfolgte noch minderjährig gewesen sei. Zudem habe der Angeklagte bis zum 25. Juli 2022 in seiner Wohnung 14,55 Gramm netto Marihuana zum Eigenkonsum aufbewahrt, ohne im Besitz der hierfür notwendigen Erlaubnis gewesen zu sein, was er gewusst habe. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu einen Zeugen geladen.

Am 21. März 2023, 9 Uhr, Saal 1, verhandelt das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 41 Ls 12/21) eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, am 1. Juni 2021 in Bad Zwischenahn den auf dem Boden sitzenden Geschädigten mit dem beschuhten Fuß mit voller Wucht ins Gesicht getreten zu haben. Später soll der Angeklagte zwei weitere Geschädigte dazu gezwungen haben, sich vor ihm hinzuknien. Aus Angst vor Schlägen hätten die Geschädigten zudem, wie vom Angeklagten gefordert, jeweils 150 Euro von ihren Konten abgehoben und dem Angeklagten gegeben. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu sieben Zeugen geladen.

Außerdem verhandelt das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 213/22) am 21. März 2023 um 13:30 Uhr, Saal 1, eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Verbreitung kinderpornographischer Inhalte. Dem Angeklagten im Alter von 49 Jahren wird vorgeworfen, am 19. November 2021 in Bad Zwischenahn mit Hilfe seines Mobiltelefons insgesamt mindestens 20 kinderpornographische Dateien von anderen Internetnutzern übermittelt bekommen zu haben oder solche Dateien aus dem Internet herunter geladen und gespeichert zu haben. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu zwei Zeugen geladen.

Bitte beachten Sie, dass Strafverhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221

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