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Hauptverhandlungstermin in einer Bußgeldsache am 13. Januar 2023

Terminvorschau für die Presse am 13.01.2023


Das Amtsgericht Westerstede verhandelt am 13. Januar 2023, ab 8:30 Uhr, Saal 2, insgesamt 5 Einsprüche gegen Bußgeldbescheide des Landkreises Ammerland wegen Verstößen gegen § 20a Abs. 5 S. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG). In zwei Fällen wird den in einer Pflegeeinrichtung in Rastede tätigen Betroffenen aus Oldenburg vorgeworfen, Immunitätsnachweise gegen COVID-19 entgegen den Anordnungen des Landkreises Ammerland nicht vorgelegt zu haben. Daraufhin wurden Geldbußen in Höhe von jeweils 1.000,00 € festgesetzt. In einem weiteren Fall wird dies einem in Sande wohnhaften Mitarbeiter eines Rettungsdienstes aus Westerstede vorgeworfen; es wurde eine Geldbuße in Höhe von 1.000,00 € festgesetzt. Außerdem wird einem Zahnarzt aus Bad Zwischenahn und seiner Mitarbeiterin vorgeworfen, keine Immunitätsnachweise vorgelegt zu haben; es wurden Geldbußen von 1.500,00 € bzw. 1.000,00 € festgesetzt. Die Hauptverhandlungen dienen der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Betroffenen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Bitte beachten Sie, dass Verhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.01.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221

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