Artikel-Informationen
erstellt am:
07.12.2022
Ansprechpartner/in:
Pressestelle
Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221
Das Amtsgericht Westerstede (Az. 48 OWi 699/22) verhandelt am 16. Dezember 2022, 8:30 Uhr, Saal 4, einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Ammerland wegen Verstoßes gegen § 20a Abs. 5 S. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG). Der in einer Pflegeeinrichtung tätigen Betroffenen aus Bad Zwischenahn wird vorgeworfen, einen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 entgegen der Anordnung des Landkreises Ammerland nicht rechtzeitig vorgelegt zu haben. Daraufhin wurde eine Geldbuße in Höhe von 1.000,00 € festgesetzt. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob der erhobene Vorwurf zutrifft oder nicht; für die Betroffene gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Amtsgericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt.
Bitte beachten Sie, dass Verhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.
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07.12.2022
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Amtsgericht Westerstede
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