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Hauptverhandlungstermin in einer Bußgeldsache am 16. Dezember 2022

Terminvorschau für die Presse am 16.12.2022


Das Amtsgericht Westerstede (Az. 48 OWi 699/22) verhandelt am 16. Dezember 2022, 8:30 Uhr, Saal 4, einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Ammerland wegen Verstoßes gegen § 20a Abs. 5 S. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG). Der in einer Pflegeeinrichtung tätigen Betroffenen aus Bad Zwischenahn wird vorgeworfen, einen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 entgegen der Anordnung des Landkreises Ammerland nicht rechtzeitig vorgelegt zu haben. Daraufhin wurde eine Geldbuße in Höhe von 1.000,00 € festgesetzt. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob der erhobene Vorwurf zutrifft oder nicht; für die Betroffene gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Amtsgericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt.

Bitte beachten Sie, dass Verhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.12.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221

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