Artikel-Informationen
erstellt am:
09.11.2022
Ansprechpartner/in:
Pressestelle
Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 44 Ls 4004/22) verhandelt am 15. November 2022, 9 Uhr, Saal 1, eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg u.a. wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte. Dem Angeklagten im Alter von 24 Jahren aus Rastede wird vorgeworfen, am 16. September 2021 in Rastede 267 kinder- und 69 jugendpornographische Dateien von anderen Internetnutzern übermittelt bekommen zu haben oder solche Dateien aus dem Internet herunter geladen und gespeichert zu haben. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermine angesetzt und hierzu 4 Zeugen geladen.
Anschließend verhandelt das Schöffengericht (Az. 42 Ls 212/22) um 12:30 Uhr, Saal 1, eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Verbrechens nach § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG. Dem Angeklagten im Alter von 25 Jahren aus Bad Zwischenahn wird vorgeworfen, am 25. September 2021 in Bad Zwischenahn im Wohnzimmer seiner Wohnung Cannabis zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt zu haben. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu 2 Zeugen geladen.
Außerdem wird um 14 Uhr, Saal 1, das am 1. November 2022 begonnene Strafverfahren Az. 42 Ls 204/22 wegen Verbrechen nach dem § 29a BtMG fortgesetzt. Dem Angeklagten im Alter von 32 Jahren, wohnhaft in Chemnitz, wird vorgeworfen, bei einem zufälligen Zusammentreffen am 06.09.2021 auf dem Gelände der Grundschule Augustfehn in Apen etwa 7 Gramm Marihuana an eine Jugendliche übergeben zu haben. Den teilweise daraus hergestellten Joint soll der Angeklagte an eine zweite Jugendliche weitergereicht haben. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Zum Fortsetzungstermin sind 2 Zeugen geladen.
Bitte beachten Sie, dass Strafverhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.
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erstellt am:
09.11.2022
Ansprechpartner/in:
Pressestelle
Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221