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Verhandlungstermin des Schöffengerichts am 02. August 2022

Terminvorschau für die Presse am 02.08.2022


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 41 Ls 12/21) verhandelt am 2. August 2022, 9 Uhr, Saal 1, eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, am 1. Juni 2021 in Bad Zwischenahn den im Schneidersitz auf dem Boden sitzenden Geschädigten mit voller Wucht mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht getreten zu haben. Zuvor soll der Angeklagte den Geschädigten, der am Woldsee in einen Busch habe urinieren wollen, auf die Toiletten hingewiesen haben. Später am Abend soll der Angeklagte zwei weitere Geschädigte dazu gezwungen haben, sich vor ihm hinzuknien. Aus Angst vor Schlägen hätten die Geschädigten dann auch, wie vom Angeklagten gefordert, jeweils 150 Euro von ihren Konten abgehoben und dem Angeklagten gegeben. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu sieben Zeugen geladen.


Bitte beachten Sie, dass Strafverhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.07.2022

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