Niedersachsen klar Logo

Verhandlungstermine des Schöffengerichts am 31. Mai 2022

Terminvorschau für die Presse am 31.05.2022


Verhandlungstermine des Schöffengerichts am 31. Mai 2022

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 20/19) verhandelt am 31. Mai 2022, 9 Uhr, Saal 1, eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Raub. Dem Angeklagten im Alter von 33 Jahren wird vorgeworfen, sich mit dem Geschädigten im September 2019 in Edewecht zum Kauf eines Fahrrads zum Preis von 55 € verabredet zu haben. Entsprechend seines Plans, habe der Angeklagte dem Geschädigten mit einem nicht näher identifizierbaren harten Gegenstand gegen den linken Ellenbogen geschlagen, das Fahrrad ergriffen und sei auf diesem geflüchtet, um es für sich zu behalten. Dem Geschädigten soll er dabei zugerufen haben: „Ich habe ein Messer dabei, komm mir nicht zu nahe, sonst steche ich dich ab!“. Der Geschädigte habe durch den Schlag eine Schwellung und ein Hämatom am Arm erhalten. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu einen Zeugen geladen.

Außerdem verhandelt das Schöffengericht (Az. 42 Ls 211/20) ab 11:30 Uhr, Saal 1, eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen gemeinschaftlichen Betrugs. Den zwei Angeklagten im Alter von 31 und 36 Jahren wird vorgeworfen, im Zeitraum von Mai 2019 bis Februar 2020 in Rastede und Wiefelstede in 20 bzw. 22 Fällen Betrugstaten begangen zu haben. Es seien – meist elektronische – Gegenstände über Internetportale, wie mamikreisel.de, ebai-Kleinanzeigen.de und ebay.de, zum Kauf angeboten worden. Hierbei hätten sich die Angeklagten die Kaufpreise überweisen lassen, die Waren jedoch, wie von vornherein beabsichtigt, nicht an die Käufer versendet. Die Angeklagten sollen dadurch circa 13.000 € erlangt haben. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu zwei Zeugen geladen.

Bitte beachten Sie, dass Strafverhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.


Artikel-Informationen

erstellt am:
23.05.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln