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erstellt am:
29.07.2026
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 206/26) verhandelt am 18. August 2026, 09.00 Uhr, Saal 1 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen gewerbsmäßigen Betruges in 29 Fällen. Vergehen strafbar gemäß den §§ 263 Abs.1, Abs.3 S.2 Nr.1, 53 StGB.
Dem 45-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit vom 02.11.2023 – 09.09.2024 als Geschäftsführer der Firma Profi-Terrassen den insgesamt 29 Geschädigten aus dem Ammerland und den angrenzenden Landkreisen die Lieferung und Montage von Wintergärten oder Terrassenüberdachungen angeboten zu haben, wobei er von vorherein diese Leistungen nicht habe erbringen wollen. Vielmehr sei es ihm darauf angekommen, die mit der Auftragsbestätigung geforderten Abschlagszahlungen zur „Bauterminfixierung“ in Höhe von 30-50% des Kaufpreises zu erlangen, um diese für ohne Gegenleistung für sich zu behalten und sich dadurch eine fortlaufende Einnahmequelle von nicht unerheblichem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Pressestelle des Amtsgerichts Westerstede