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Verhandlungstermin des Schöffengerichts am 16. Mai 2023

Terminvorschau für die Presse am 16.05.2023


Das Schöffengericht des Amtsgerichts Westerstede (Az. 42 Ls 202/23 und 42 Ls 205/23) verhandelt am 16. Mai 2023, 9 Uhr, Saal 1, eine Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Verbrechens nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG. Dem Angeklagten im Alter von 41 Jahren aus Bremen wird vorgeworfen, am 13. August 2017 in der von ihm genutzten Wohnung in Wiefelstede 469,2g Marihuana verwahrt zu haben. Neben diesen Betäubungsmitteln habe er u.a. 45 Tabletten mit dem Wirkstoff MDMA gelagert. Das Marihuana habe der Angeklagte in Besitz gehabt, um sich aus dem gewinnbringenden Weiterverkauf eine nicht nur vorübergehende, nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. Zudem habe der Angeklagte am 15. August 2017 in derselben Wohnung die tatsächliche Gewalt über nicht geringe Mengen der anabolen Stoffe Nandrolon und Trenbolon sowie über wenigstens 500 mg Testosteron ausgeübt. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Das Schöffengericht hat einen Hauptverhandlungstermin angesetzt und hierzu 5 Zeugen geladen.

Bitte beachten Sie, dass Verhandlungen aus unterschiedlichen Gründen kurzfristig ausfallen können.


Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

Amtsgericht Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Tel: (04488) 836-221

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