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Zwangsversteigerungen des Amtsgerichts Westerstede

Versteigerungen von Gebäuden und Grundstücken


Da von Ihnen im Versteigerungstermin bei der Abgabe eines Gebots eine Sicherheitsleistung abverlangt werden kann, ordern Sie bei Ihrer Hausbank schon mindestens 1 Woche vorher einen einfachen, von der Bank ausgestellten Verrechnungsscheck über 10 % des festgesetzten Verkehrswertes. Der Scheck soll am Versteigerungstag nicht älter als 2 Tage sein.

Vergewissern Sie sich beim zuständigen Bauamt über den baurechtlichen Zustand der Immobilie.

Nehmen Sie am besten schon rechtzeitig Kontakt auf mit der das Zwangsversteigerungsverfahren betreibenden Gläubigerin, um deren Vorstellung hinsichtlich des Kaufpreises zu erfragen. Name u. Anschrift der Gläubigerin erfahren Sie auf der Geschäftsstelle beim Amtsgericht.

Gebote sind nur persönlich im Versteigerungstermin abzugeben! Bevollmächtigte haben eine notariell beglaubigte Bietungsvollmacht vorzulegen. Bei der Abgabe von Geboten durch juristische Personen, wie GmbH, KG, OHG o.ä. ist außerdem eine aktueller, beglaubigter Registerauszug vorzulegen. Ungültige Personaldokumente führen zur Zurückweisung des Gebots.

Nach dem Aufruf der Sache verhandelt der Rechtspfleger mit den anwesenden Beteiligten einige formelle Dinge, die für Sie als Bieter nicht von Bedeutung sind. Auf alle für Sie wichtigen Dinge, wie das Mindestgebot, evtl. Schuldenübernahme, Zahlungstermine- u. Summen, wird vom Rechtspfleger besonders hingewiesen. Unter Nennung einer Uhrzeit wird zur Abgabe von Geboten aufgefordert. Die Zeit zur Abgabe von Geboten endet nicht vor Ablauf von 30 Minuten. Nach dem Ende der Bietzeit verhandeln die Beteiligten über die Erteilung des Zuschlags.

Der Versteigerungstermin endet mit der Verkündung des Zuschlags oder mit der Bekanntgabe eines weíteren Termins, an dem eine diesbezügliche Entscheidung bekanntgegeben wird.

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